Es muss leicht sein. Es muss dem Träger einen verletzungsfreien Sprung aus mindestens 4,5 m Höhe ins Wasser ermöglichen. Durch einen Sprung ins Wasser darf die Schwimmweste nicht beschädigt werden oder sich lösen. Es muss über einen Auftrieb verfügen, der auch nach 24-stündigem Eintauchen in Wasser nicht um mehr als 5 % abnimmt.